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Interview zur Online-Identifikation

13. April 2022

Die Schweiz lässt neu auch Online-Identifikationen zu. Das heisst, eine persönliche Identifikation vor Ort fällt weg. Dokumente können so ab sofort, komplett digital und ohne jegliche Medienbrüche unterzeichnet werden. Alles ganz einfach über die SwissID App

Tobias Bertschi, Product Manager Online Onboarding bei SwissSign, beantwortet im Interview die wichtigsten Fragen. 

Was genau ist neu an dieser Online-Identifikation? Es gab doch schon bisher sogenannte Video-Identifikationsverfahren, z.B. für die Eröffnung eines Bankkontos.

Online-Identifikation ist nicht gleich Online-Identifikation. Bei den gängigen Video-Identifikationen, wie sie heute beispielsweise von Banken angeboten werden, muss teilweise nach wie vor ein Termin vereinbart werden, weil die Verifizierung virtuell durch eine echte Person erfolgt. Zudem gilt diese Verifizierung nur für die jeweilige Bank und kann nicht bankenübergreifend verwendet werden.

Die Online-Identifikation als Voraussetzung für elektronische Signaturen, wie sie SwissSign anbietet, kann rund um die Uhr und ortsunabhängig online durchgeführt werden, ohne dass ein Termin vereinbart werden muss. Das Verfahren bei SwissID Sign sieht so aus, dass die zu identifizierende Person ihren Reisepass mithilfe der SwissID App scannt und anschliessend ein Video-Selfie aufnimmt. Dieser Prozess muss nur einmalig vor der ersten Signatur durchgeführt werden und ist im Gegensatz zu gängigen Video-Identifikation danach allgemein gültig und einsetzbar.

Aber um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen, was neu ist: Bisher fehlte eine entsprechende gesetzliche Grundlage für die Online-Identifikation.

Wieso ist überhaupt eine Identifikation erforderlich, damit ich eine elektronische Signatur leisten kann?

Die qualifizierte, digitale Unterschrift ist gemäss schweizerischem Signaturgesetz nur dann rechtsgültig, also der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt, wenn sie an eine zertifizierte digitale Identität gebunden ist. Dafür bedarf es vorgängig einer Identifikation. Genau dies bietet SwissSign an.

Ich kann doch einfach meine handschriftliche Unterschrift einscannen und in einem Dokument einfügen?

Die eingescannte Unterschrift ist lediglich ein visuelles Element. Sie ist jedoch nicht der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und hat vor Gericht eine sehr geringe Beweiskraft. Dies im Unterschied zu einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die der handschriftlichen Unterschrift gemäss Art. 14 Abs. 2bis OR entspricht und an ein digitales Zertifikat gebunden ist.

SwissSign hat vorher schon eine Online-Identifikation über die SwissID App angeboten. Was ist an diesem Verfahren nun anders?

Der neue Online-Identifikationsprozess setzt auf noch höhere Sicherheitsstandards. Bei dem neuen Verfahren wird das Zertifikat im Pass überprüft. Es kann so sichergestellt werden, dass es sich um ein Originaldokument handelt, welches von einer offiziellen Stelle herausgegeben wurde. Dazu kommt, dass der neue Prozess in dieser Form gemäss schweizerischem Signaturgesetz zertifiziert ist. Das Handling der Identifikation ist aber beim alten wie auch beim neuen Verfahren sehr ähnlich. Der Nutzer wird gebeten, den Reisepass bereitzuhalten und wird dann innerhalb der SwissID App Schritt für Schritt durch den Prozess begleitet.

Die Identitätsprüfung geschieht online über die SwissID App mittels Video-Selfie und Scan des Passes.

Digitale Signaturen sind eigentlich nichts neues und dennoch sind sie noch nicht wirklich verbreitet. Woran liegt das?

Das ist genau der Punkt. Der bisherige Identifikations-Prozess war kompliziert, da eine physische Überprüfung der unterzeichnenden Person, d.h. «vor Ort», stattfinden musste. Das ist aufwändig und insbesondere für Unternehmen kostenintensiv. Die Online-Identifikation löst dieses Problem. Die Identifikation kann selbständig auf dem eigenen Smartphone durchgeführt werden, wenn man Zeit dazu hat. Wir gehen davon aus, dass digitale Signaturen in naher Zukunft massentauglich werden – so wie es heute auch normal ist, eine E-Mail zu schreiben anstatt eines Briefs.

Für wen sind digitale Signaturen besonders geeignet?

Grundsätzlich für alle. Aber insbesondere Unternehmen und Behörden profitieren von einem massiven Effizienzgewinn. Das Ausdrucken, Verschicken, Unterschreiben und wieder Einscannen von Dokumenten gehört damit der Vergangenheit an. Die Signaturlösung SwissID Sign ist daher auch besonders für jene Geschäftskunden interessant, die einen Signaturdienst in ihre bestehenden Prozesse und Workflows integrieren möchten. Wir sind überzeugt, dass die QES (Anm. d. Red.: qualifizierte elektronische Signatur) ein entscheidendes Puzzleteil für die digitale Transformation in Unternehmen ist.

Handelt es sich somit um eine Geschäftskundenlösung?

Nein, nicht nur, auch wenn die meisten Unterschriften in einem geschäftlichen Umfeld stattfinden. Für Privatpersonen oder auch Unternehmen, die den Dienst ohne Integrationsaufwand nutzen möchten, bietet sich die Web-Lösung an. Dokumente können ganz einfach im Web hochgeladen und an die Empfänger oder sich selbst geschickt werden. Die Unterschrift erfolgt via SwissID App.

Welches Dokument haben Sie zuletzt digital unterschrieben?

Im Geschäftskontext war die letzte Signatur auf einer Geheimhaltungsvereinbarung.

Mit SwissID Sign elektronisch rechtsgültig signieren

Ob einfach oder qualifiziert: Mit SwissID Sign können Sie diejenige elektronische Signatur nutzen, welche Ihren Bedürfnissen entspricht. Interessiert? Als Neukunde erhalten Sie bei der Aktivierung fünf kostenlose qualifizierte Signaturen.