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FAQ: Sicherheit und Datenschutz

Sicherheit

Ich habe mein Mobiltelefon verloren, was muss ich tun?

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Mobiltelefons kontaktieren Sie bitte umgehend unseren Kundendienst unter der Telefonnummer 0848 99 88 00.

Es wurde eine Anmeldung von einem neuen Gerät festgestellt, was muss ich tun?

Wenn wir feststellen, dass eine Anmeldung in Ihrem Konto von einem Gerät aus erfolgt, das zuvor noch nicht verwendet wurde, werden Sie per E-Mail darüber informiert. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Sicherheitsfunktion, welche Ihre SwissID noch besser vor unbefugtem Zugriff schützt. Diese Funktion wird mittlerweile bei vielen Onlinediensten eingesetzt.

Falls Sie diesen Login-Versuch zuordnen können, d.h., wenn Sie tatsächlich versucht haben, sich anzumelden, können Sie diese E-Mail ignorieren. Andernfalls könnte es bedeuten, dass sich jemand möglicherweise unbefugt Zugriff auf Ihr SwissID-Konto verschafft hat. In diesem Fall bitten wir Sie, Ihr Passwort unverzüglich zu ändern und sich bei weiteren Fragen an unseren Kundendienst zu wenden.

Ich befĂĽrchte, dass mein SwissID-Konto gehackt wurde. Was muss ich tun?

SwissSign schützt Ihre Daten nach den höchsten Sicherheitsstandards, gibt diese nicht unbefugt an Dritte weiter und behält Sie zu 100% in der Schweiz. Sollte Sie trotzdem Verdacht schöpfen, dass Ihr SwissID-Konto gehackt wurde, können Sie Ihr Konto umgehend sperren. Kontaktieren Sie dazu unseren Kundendienst unter der Telefonnummer 0848 99 88 00.

Mein SwissID-Konto wurde gesperrt, warum?

Wenn Sie Ihr Passwort fünf Mal falsch eingegeben haben, wird Ihr Konto aus Sicherheitsgründen vorübergehend gesperrt Bitte versuchen Sie es nach 15 Minuten nochmals, setzen Sie Ihr Passwort zurück oder kontaktieren Sie unseren Kundendienst unter der Telefonnummer 0848 99 88 00.

Wann und weshalb muss ich mein Passwort erneuern?

Es ist unsere oberste Priorität die Sicherheit Ihres SwissID-Kontos zu gewährleisten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Passwort regelmässig erneuern. SwissID erfüllt in diesem Zusammenhang die relevanten Sicherheitsstandards, welche die maximale Lebensdauer eines Passworts definieren.

Muss Ihr Passwort erneuert werden, werden Sie vorab per E-Mail darüber informiert.

Mein Passwort ist abgelaufen, was muss ich tun?

Aus Sicherheitsgründen wurden Sie vorab informiert, dass Ihr Passwort erneuert werden muss. Bisher wurde jedoch kein neues Passwort festgelegt. Deshalb wurde es aus Sicherheitsgründen gesperrt. Sie können Ihr Passwort wie unter swissid.ch/recovery beschrieben zurücksetzen.

Welche Optionen habe ich fĂĽr die Zwei-Faktor-Authentifizierung und wie richte ich diese ein?

Mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) fügen Sie Ihrem SwissID-Konto eine zusätzliche Sicherheitsstufe hinzu. Aktivieren Sie diesen Dienst, um sich bei Onlinediensten mit einem zweiten Faktor einzuloggen. Dabei haben Sie folgende Auswahl:

  • SwissID App

  • Mobile ID

  • SMS

  • Streichliste

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung für das Login mit SwissID können Sie jederzeit in Ihrem SwissID-Konto unter «Login-Einstellungen» aktivieren. Möchten Sie sich bei jedem Onlinedienst immer mit einem zweiten Faktor einloggen, aktivieren Sie unter «Zusatzdienste» die Funktion «Zwei-Faktor-Authentifizierung als Standard».

Datenschutz

Wer erhält Zugriff auf meine Daten?

SwissID nutzt verschiedene Vertrauensstufen – sogenannte Trust-Levels. Dadurch können Sie jederzeit selbst entscheiden, welche Daten Sie wem freigeben möchten. Freigaben können Sie ausserdem jederzeit wieder zurückziehen.

Wie kann ich die Freigabe meiner Daten widerrufen?

In Ihrem SwissID-Konto sehen Sie jederzeit, welche Daten Sie für welchen Onlinedienst freigegeben haben. Diese Freigaben können Sie unter «Meine Onlinedienste» jederzeit einzeln zurückziehen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie gewisse Onlinedienste ohne Freigabe der Daten nur eingeschränkt nutzen können.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach dem Gesetz, zum Beispiel nach ZertES sowie der Verordnung zum ZertES. Gemäss VZertES ist SwissSign unter anderem verpflichtet, die Informationen während elf Jahren ab Ablauf der Zertifikate aufzubewahren. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht.